Managen. Beraten. Planen.

 

Vertragsmanagement

Vertragsmanagement wird unverzichtbar, wenn bereits Kosten aus Leistungsänderungen oder Zusatzsatzleistungen und / oder aus Projektterminüberschreitungen entstanden sind, über die sich die Vertragsparteien noch zu einigen haben. Durch projektbegleitendes Vertragsmanagement erarbeiten wir zeitnah Lösungsmöglichkeiten für dieses Konfliktpotential. Vertrags- und Projektgrundlagen werden gesichtet, Sachverhalte und Ansprüche ermittelt und dokumentiert, eine klare Falldarstellung aufgebaut und mit Nachweisen aus Bauvertrag und Kalkulation untermauert. Wir entwickeln eine Verhandlungsstrategie und beraten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Technisches Vertragsmanagement

Noch vor Ausführung erster Bauleistungen wird der Bauvertrag durch uns gründlich analysiert. Bei der Herausarbeitung der Pflichten der Vertragspartner und der klaren Definition der Soll-Leistung ist unsere jahrelange Erfahrung Ihr Vorteil. Nach erfolgter Analyse kann das mit der Projektabwicklung betraute Team bereits auf die „Stolpersteine“ aufmerksam gemacht werden. Während der Ausführungsphase auftretende Änderungen werden aufgenommen, die Auswirkungen untersucht und dokumentiert.
Im Zuge der Vorbereitung kann eine Risikoeinschätzung vorgenommen bzw. unterstützt werden.

  • Identifikation von Regelungen mit rechtlichem Charakter in sämtlichen Vertragsunterlagen einschließlich Bewertung
  • Sichtung des Bauzeitenplans (Integration von Mitwirkungspflichten der Vertragspartner, Ergänzung von Vertragsterminen,
    Genehmigungsterminen, Planlaufterminen, Meilensteinen etc.)
  • Prüfung der Übereinstimmung der Vertragsunterlagen mit Identifizierung von möglichen Widersprüchen
  • Darstellung von Kernprozessen der Planung und Ausführung gemäß vertraglicher Vereinbarungen in grafischer Form, z.B. Vorgehen bei
    Leistungsänderungen, Behinderungen, Planläufen, Abnahme
  • Dokumentation von Teilschritten und projektspezifischen Besonderheiten
  • Führen des vertraglichen Schriftverkehrs

 

Nachtragsmanagement

Hohe Komplexität und extremer Termindruck verhindern bei nachträglichen Änderungen häufig, dass sich die Vertragspartner vor der Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen auf eine Vergütung einigen. Die zielgerichtete Aufarbeitung der Ansprüche bleibt während der Ausführungsphase oft aus. In vielen Fällen stellt man dann zu spät fest, dass es zur Durchsetzung bzw. Abwehr der Ansprüche an einer stichhaltigen Dokumentation der Sachverhalte mangelt.
Unterstützung bieten wir Ihnen nicht nur bei der baubegleitenden Sicherung der Ansprüche, beginnend mit einer tragfähigen Dokumentation, sondern vor allem auch bei der anforderungsgerechten Formulierung der Anspruchsgrundlage sowie der Aufstellung und Ermittlung von Nachtragsansprüchen bzw. bei der Prüfung und gegebenenfalls der Ablehnung von Forderungen. Wichtige Schritte und Entscheidungen stimmen wir mit Ihren hausinternen Juristen ab. Die Verhandlung und Durchsetzung bzw. Abwehr der Nachträge übernehmen wir in Ihrem Sinne.

  • Identifikation und Bewertung der Anspruchsgrundlagen
  • Darlegung und Bewertung der Höhe der Ansprüche
  • Gezielte Nachtragsverfolgung mit Aufbau von entsprechendem vertragsrelevantem Schriftwechsel
  • Erstellung und Prüfung von technischen und bauzeitlichen Nachträgen
  • Darstellung der bauzeitlichen Auswirkung von zusätzlichen und geänderten Leistungen
  • Dokumentation der Störeinflüsse und Darstellung im Bauablaufplan
  • Erarbeitung und Darstellung alternativer Szenarien und Handlungsoptionen
  • Verhandlung der Nachträge bzw. Unterstützung bei der Verhandlung

Neben den aufgeführten Leistungen können durch Kooperationen mit Spezialisten im Baurecht auch umfassende Aufträge bis zur Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht angenommen werden. Kontakte zu Gutachtern für baubetriebliche Fragestellungen sowie zu spezialisierten Rechtsanwälten werden seit vielen Jahren unterhalten.

 

Begleitung der Abnahme bzw. Inbetriebnahme

Bei komplexen Bauvorhaben ist die strukturierte Vorbereitung der förmlichen Abnahme von entscheidender Bedeutung. Im Zuge einer detaillierten Ablaufplanung klären wir die Voraussetzungen zur Erlangung / Erteilung der Abnahme stellen die erforderlichen Schritten dar. Die erforderlichen Formen der Abnahme werden katalogisiert und mit allen Details dokumentiert.

  • Zusammenstellung und Dokumentation aller erforderlichen Abnahmen (Teilabnahmen, Endabnahmen) mit Aufstellung von Gewährleistungslisten
  • Hinterlegung der vertraglichen Situation für jedes betroffene Gewerk (Bau- bzw. Liefervertrag, Gewährleistungsfrist, Bankbürgschaft)
  • Erwirken von behördlichen Abnahmen bzw. Erwirken und Durchführung von Abnahmen gemäß Bauvertrag
  • Fotografische Dokumentation festgestellter Mängel und eigene Protokollierung der Abnahmebegehung mit anschließender Überprüfung
    und Auswertung der aufgeführten Auflagen und Mängel auf Regelkonformität
  • Ermittlung des Umfangs der auszuführenden Mängelbeseitigung und Ermittlung der Beseitigungskosten
  • Regressansprüche gegen Nachunternehmer und Lieferanten geltend machen bzw. Mängel durch Ersatzvornahmen abstellen
  • Koordination der Mängelbeseitigung sowie Führung des relevanten Schriftverkehrs
  • Schlussdokumentation mit aktualisierter Gewährleistungsliste

 

Gewährleistungsmanagement

Auch bei umfangreichen Anstrengungen der baubegleitenden Qualitätssicherung wird es im Zuge der Bauausführung zu Mängeln am Bauwerk kommen. Für die geordnete Abarbeitung der Gewährleistungsansprüche erstellen wir eine Dokumentation der Abnahmen der einzelnen Teilleistungen für das Bauwerk sowie eine klare Darstellung aller Fristen, die aus dem Bauvertrag sowie den Nachunternehmer- und Lieferverträgen resultieren.

  • Sichtung der verschiedenen vertraglichen Grundlagen (Bauvertrag, Nachunternehmer- und Lieferantenverträge, Normen)
  • Verfolgung der Gewährleistungsfristen der ausgeführten Gewerke sowie für Nachunternehmerleistungen
  • Durchführung einer Fotodokumentation der festgestellter Mängel
  • Anmeldung bzw. Abwehr von Mängelansprüchen mit Führung des Schriftverkehrs
  • Koordination der Mängelbeseitigung mit schriftlicher Mitteilung der Mängelbeseitigung und Beantragung der neuerlichen Abnahme
  • Dokumentation der Mängelbeseitigung und Nachhalten verlängerter Gewährleistungsfristen; Unterstützung bei der Freigabe von
    Sicherheitsleistungen